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AGB

I. GRUNDLEGENDE VERPFLICHTUNGEN BEIDER PARTEIEN

​1.    Der Vertrag zwischen Auftraggeber und der COS Finance GmbH kommt zustande, wenn Name und Adresse sowie die wesentlichen Punkte des Auftrages schriftlich vorliegen und von der COS Finance GmbH akzeptiert sind.


2.    Die COS Finance GmbH verpflichtet sich, den Auftrag gewissenhaft und verantwortungsvoll, auf der Basis des Gesetzes und den Grundsätzen von Treu und Glauben, auszuüben. Sie vermeidet Verbindungen und Tätigkeiten die ihre Entscheidungsfreiheit oder Objektivität beeinträchtigen können oder durch die ein Interessenkonflikt  entsteht, der den Auftrag betrifft.


3.    Die COS Finance GmbH handelt ausschliesslich nach den Instruktionen, die ihr vom Auftraggeber erteilt werden. Alle aus den treuhänderisch ausgeführten Handlungen entstehenden Rechte wer-den von der Treuhandgesellschaft ausschliesslich für Rechnung und nach Weisung des Auftrag-gebers ausgeübt.


4.    Vorbehalten bleiben in allen Fällen die Schranken, die der COS Finance GmbH durch juristische Regelungen und die Standesregeln einer anerkannten Organisation auferlegt werden.


5.    Der Auftraggeber garantiert, dass das zu verwaltende Treugut nicht durch Rechtsverletzungen erworben wurde, dass er selber keine Rechtsverletzung besonders nicht durch Verletzung des Geldwäschereigesetzes begehen wird, durch die die Tätigkeit des Treuhänders betroffen wird.

II. INSTRUKTION UND INFORMATION

​1.    Der Auftraggeber bezeichnet der COS Finance GmbH gegenüber den instruktionsberechtigten Personen und überlässt ihr ein eigenhändiges Unterschriftenmuster der betreffenden Personen.


2.    Sämtliche Instruktionen an die COS Finance GmbH haben in schriftlicher Form per E-Mail zu erfolgen. Die COS Finance GmbH ist nicht verpflichtet, ohne Instruktion des Auftraggebers auf eigene Initiative hin zu handeln. Sie kann jedoch in dringenden Fällen von sich aus Massnahmen treffen, wobei sie den mutmasslichen Interessen des Auftraggebers so gut wie möglich Rechnung trägt. Über die so getroffenen Massnahmen wird der Auftraggeber von der COS Finance GmbH jeweils sobald wie möglich informiert. Die selbständigen Tätigkeiten werden in einem Mandats-vertrag festgehalten. Für diese besteht keine Instruktionspflicht. Alle Dokumente die abgegeben werden, wird davon ausgegangen, diese auszuführen.


3.    Der Auftraggeber verpflichtet sich, der COS Finance GmbH sämtliche Auskünfte, Unterlagen oder technische Hilfe zu verschaffen, die für die Ausführung des Mandates erforderlich sind. Die COS Finance GmbH kann die Weiterführung des Mandates vom Erhalt der oben erwähnten Auskünfte und Unterlagen abhängig machen. Die COS Finance GmbH informiert den Auftraggeber gemäss dessen Instruktion. Sie hat die Möglichkeit der Zurückhaltung von Post und Informationen, so-fern gesetzliche Verpflichtungen dazu bestehen.


4.    Die COS Finance GmbH ist ermächtigt, die zuständigen Behörden gemäss ihren gesetzlichen Verpflichtungen über diesen Vertrag in Kenntnis zu setzen und Auskunft über das treuhänderisch verwaltete Vermögen zu erteilen. Gegenüber anderen Personen und Unternehmen verpflichtet sich die Treuhandgesellschaft für Ihre Angestellten und Beauftragten zur Geheimhaltung während des Vertragsverhältnisses und nach dessen Beendigung. Die Verpflichtung zur Geheim-haltung besteht auch dann, wenn der Auftrag nicht zustande kommt.  

5.    Die COS Finance GmbH wird von der Verschwiegenheitspflicht befreit,

  • bei ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers. Falls Interessen Dritter betroffen sind, ist deren Einverständnis erforderlich.

  • wenn die geheim zu haltenden Tatsachen allgemein bekannt werden

  • wenn Bestimmungen des eidgenössischen oder kantonalen Rechts sie dazu ermächtigen oder auffordern

  • Soweit überwiegende Interessen der COS Finance GmbH eine Offenlegung des Geheimnisses erfordert.

Die Treuhandgesellschaft hat das Recht, wenn nötig Drittpersonen zu der Erledigung des Auftrages heranzuziehen. Die Treuhandgesellschaft hat darauf zu achten, dass diese ausreichend qualifiziert sind.

III. RISIKO UND HAFTUNG

​1.    Die COS Finance GmbH übt ihre Tätigkeit ausschliesslich auf das Risiko des Auftraggebers aus. Dem Treuhänder dürfen aus der Anlage, der Verwaltung und der Veräusserung des Treugutes keine Risiken erwachsen. Alle betreffenden Kosten und andern Lasten (z.B. Abschreibungen, Verluste usw.) sind ausschliesslich vom Treugeber zu tragen.


2.    Soweit die COS Finance GmbH in Übereinstimmung mit den vorliegenden Bestimmungen han-delt, ist sie von der Haftung aus der Ausübung ihres Mandates befreit.


3.    Die COS Finance GmbH haftet für schuldhafte und fahrlässige Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten.  Von  einer darüber hinausgehenden Haftung ist sie befreit. Dies  gilt auch für alle Personen, denen die COS Finance GmbH die Besorgung von Geschäften befugtermassen über-tragen hat, siehe Ziffer II.4.


4.    Werden die Klauseln über die grundlegenden Verpflichtungen von Ziffer I von einer Partei ver-letzt, hat diese das Recht eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 10‘000.00 zu verlangen. Die Auszahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Erfüllung der Verpflichtungen nach die-sem Vertrag. Sie ist auch zu bezahlen, wenn kein Schaden erwachsen ist. Übersteigt der erlittene Schaden den Betrag der Strafe, so kann der Gläubiger den Mehrbetrag so weit einfordern, als er ein Verschulden nachweist.

IV. VERGÜTUNG

​1.    Der Auftraggeber verpflichtet sich, der COS Finance GmbH alle Auslagen, die sie im Rahmen des Mandates übernimmt zu vergüten. Sollte für Treuhandgesellschaft durch die Ausübung des Man-dates Schaden entstehen verpflichtet sich der Auftraggeber diesen zu ersetzen, sofern  es sich nicht um Schaden handelt, der durch schuldhaftes, vertragswidriges Verhalten der Treuhand-gesellschaft entstanden ist.


2.    Für die Ausübung des Mandates bezahlt der Auftraggeber der Treuhandgesellschaft Vergütungen gemäss der aktuellen Tarifliste, die integrierter Bestandteil dieses Vertrages ist. Die Treuhandgesellschaft hat das Recht, Tarife zu ändern. Sie hat dies dem Kunden einen Monat vorher anzukündigen. Generell werden 3% Kleinspesenpauschale zum vereinbarten Stundensatz dazugerechnet.

3.    Der Treuhandgesellschaft wird zur Befriedigung ihrer Forderungen ausdrücklich das Recht zur Verrechnung eingeräumt.

V. BEENDIGUNG

1.    Der vorliegende Auftrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich widerrufen werden.


2.    Erfolgt der Widerruf zur Unzeit, haftet der Zurücktretende für den verursachten Schaden. Sofern dem Widerruf eine Frist von mindestens drei Monaten vorangeht, gilt er nicht als zur Unzeit erfolgt.


3.    Der Auftrag erlischt nicht mit dem Tod, der Handlungsunfähigkeit oder dem Konkurs des Auf-traggebers. Die Treuhandgesellschaft verpflichtet sich, das Geschäft so lange zu besorgen, bis der Auftraggeber oder seine Rechtsnachfolger das selber tun können, sofern die Beendigung des Auftrags deren Interessen gefährden würde. Die Erben oder Rechtsnachfolger können den Auf-trag jederzeit widerrufen.


4.    Die COS Finance GmbH kann den Auftrag sofort und ohne weitere Verpflichtungen niederlegen, wenn sich herausstellt, dass das zu verwaltende Treugut mit Rechtsverletzungen zusammen-hängt oder durch solche erworben wurde oder der Auftraggeber sich sonst rechtswidrig verhält. Für geleistete Arbeit wird der Treuhänder trotzdem wie vereinbart entschädigt.

VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1.    Diese AGB können nur schriftlich abgeändert werden.


2.    Für diesen Vertrag gilt schweizerisches Recht, namentlich die Bestimmungen des OR.


3.    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist der Sitz der COS Finance GmbH, also Kreuzlingen.

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